Allgemeine Geschäftsbedingungen

Matthias Mayer Hochzeitsfotograf

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen

Matthias Mayer
Matthias Mayer Hochzeitsfotograf
Zinnaer Strasse 26
14913 Jüterbog
Deutschland

nachfolgend „Fotograf“ genannt,

und seinen Kundinnen und Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.

Die AGB gelten insbesondere für fotografische Leistungen im Bereich Hochzeitsfotografie, Paarshootings, Verlobungsshootings, After-Wedding-Shootings, Reportagen sowie ergänzende Leistungen wie Bildbearbeitung, digitale Bildlieferung, Fotoprodukte und Alben.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.


2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot des Fotografen annimmt und der Fotograf die Buchung bestätigt.

Bei Hochzeitsreportagen ist der Termin erst verbindlich reserviert, wenn der Vertrag bestätigt wurde und die vereinbarte Anzahlung beim Fotografen eingegangen ist.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.


3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder dem individuellen Vertrag.

Der Fotograf erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Können sowie nach seinem eigenen fotografischen und künstlerischen Stil. Der Auftraggeber erkennt an, dass Bildstil, Bildlook, Auswahl der Perspektiven, Bildbearbeitung und die finale Bildauswahl Teil der künstlerischen Arbeit des Fotografen sind.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl einzelner Motive, Posen, Personenaufnahmen oder Momentaufnahmen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


4. Anzahlung und Zahlung

Für Hochzeitsreportagen wird eine Anzahlung in der im Angebot oder Vertrag genannten Höhe fällig. Üblich ist eine Anzahlung von 30 % der Gesamtsumme, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Restzahlung ist spätestens bis zum im Vertrag genannten Termin fällig. Falls kein gesonderter Termin vereinbart wurde, ist die Restzahlung spätestens 14 Tage vor dem Hochzeitstermin zu zahlen.

Die Bildbearbeitung und Auslieferung der finalen Bilder erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.


5. Preise, Reisekosten und Zusatzleistungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise.

Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Dazu zählen insbesondere zusätzliche Stunden vor Ort, zusätzliche Bildbearbeitungen, Fotobücher, Prints, Leinwände, USB-Sticks, Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder sonstige Sonderwünsche.

Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Reisekosten werden gemäß Angebot oder gesonderter Vereinbarung berechnet.


6. Terminverschiebung durch den Auftraggeber

Eine Terminverschiebung ist nur nach Absprache mit dem Fotografen möglich.

Kann der Fotograf den neuen Termin wahrnehmen, wird die Buchung auf den neuen Termin übertragen.

Kann der Fotograf den neuen Termin nicht wahrnehmen, gilt dies als Rücktritt/Stornierung durch den Auftraggeber gemäß Ziffer 7.


7. Stornierung durch den Auftraggeber

Bei Stornierung einer verbindlich gebuchten Hochzeitsreportage durch den Auftraggeber darf der Fotograf eine angemessene Ausfallentschädigung verlangen.

Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Stornierungspauschalen:

  • bis 6 Monate vor dem Hochzeitstermin: 30 % des vereinbarten Honorars
  • bis 3 Monate vor dem Hochzeitstermin: 50 % des vereinbarten Honorars
  • bis 1 Monat vor dem Hochzeitstermin: 75 % des vereinbarten Honorars
  • weniger als 1 Monat vor dem Hochzeitstermin: 90 % des vereinbarten Honorars

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Fotografen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Bereits individuell angefertigte Produkte, bestellte Alben, Sonderanfertigungen oder bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig davon vollständig zu bezahlen.


8. Erkrankung oder Verhinderung des Fotografen

Sollte der Fotograf aus wichtigem Grund, insbesondere Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder unvorhersehbarer schwerwiegender Umstände, verhindert sein, wird er sich bemühen, einen geeigneten Ersatzfotografen zu vermitteln.

Ist kein Ersatz möglich oder wird ein Ersatz vom Auftraggeber abgelehnt, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen erstattet.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Fotografen vorliegt.


9. Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, sind beide Parteien verpflichtet, gemeinsam eine angemessene Lösung zu finden.

Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse, behördliche Anordnungen, Pandemien, Krieg, Streik, Ausfall wichtiger Infrastruktur oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen.


10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Fotografen rechtzeitig über alle wichtigen Abläufe, Orte, Uhrzeiten, Ansprechpartner und Besonderheiten der Hochzeit zu informieren.

Dazu zählen insbesondere Trauort, Beginn der Trauung, Ablaufplan, geplante Gruppenfotos, besondere Programmpunkte, Regeln der Location, Fotoverbote, kirchliche Vorgaben oder Einschränkungen durch Standesamt, Kirche oder Location.

Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, erforderliche Fotoerlaubnisse bei Standesamt, Kirche, Location oder anderen Beteiligten einzuholen.


11. Bildauswahl und Bildbearbeitung

Die Auswahl der final bearbeiteten Bilder trifft der Fotograf.

Der Auftraggeber erhält keine unbearbeiteten RAW-Dateien, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Bildbearbeitung umfasst eine professionelle Grundbearbeitung im Stil des Fotografen, insbesondere Helligkeit, Kontrast, Farbe, Bildlook, Ausschnitt und ausgewählte Retuschen.

Eine weitergehende Retusche, Beauty-Retusche, aufwendige Bildmanipulation oder nachträgliche Veränderung einzelner Bildinhalte ist nicht im Standardumfang enthalten und kann gesondert berechnet werden.


12. Lieferzeit und Bildübergabe

Die Lieferzeit der final bearbeiteten Bilder richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag und der Auftragslage.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der bearbeiteten Hochzeitsbilder in der Regel innerhalb von 6 bis 12 Wochen nach dem Hochzeitstermin und vollständigem Zahlungseingang.

Die Lieferung erfolgt digital, zum Beispiel über eine Online-Galerie, Download-Link oder ein anderes geeignetes Medium.


13. Online-Galerie

Sofern eine Online-Galerie bereitgestellt wird, steht diese dem Auftraggeber für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung.

Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die bereitgestellten Dateien rechtzeitig herunterzuladen und zu sichern.

Nach Ablauf der Galeriezeit kann eine erneute Bereitstellung gegen eine Bearbeitungsgebühr erfolgen.


14. Datensicherung und Archivierung

Der Fotograf ist bemüht, die Bilddaten sorgfältig zu sichern. Eine dauerhafte Archivierung wird jedoch nicht garantiert, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Auftraggeber ist nach Erhalt der Bilder selbst für eine eigene Sicherung der gelieferten Dateien verantwortlich.


15. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Das Urheberrecht an den erstellten Fotografien verbleibt beim Fotografen. Fotografien sind in Deutschland urheberrechtlich geschützt, entweder als Lichtbildwerke oder als Lichtbilder; auch einfache Lichtbilder genießen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. 

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für private Zwecke.

Private Nutzung umfasst insbesondere:

  • Speichern der Bilder
  • Ausdrucken der Bilder für private Zwecke
  • Weitergabe an Familie und Freunde
  • Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen

Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dienstleister, Veröffentlichung durch Hochzeitsdienstleister, Magazine, Blogs, Locations oder sonstige Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Fotografen erlaubt.

Eine Bearbeitung, Veränderung, Verfremdung, Anwendung von Filtern oder Weiterverkauf der Bilder ist ohne Zustimmung des Fotografen nicht gestattet.


16. Namensnennung

Bei Veröffentlichung der Bilder in sozialen Medien ist eine Namensnennung des Fotografen erwünscht.

Empfohlene Nennung:

Foto: Matthias Mayer Hochzeitsfotograf

oder Verlinkung des jeweiligen Social-Media-Profils.


17. Eigenwerbung des Fotografen

Der Fotograf darf Bilder des Auftraggebers nur dann für Eigenwerbung verwenden, wenn der Auftraggeber hierzu ausdrücklich eingewilligt hat.

Die Einwilligung kann insbesondere die Nutzung auf Website, Social Media, Portfolio, Blog, Musteralben, Wettbewerben, Printwerbung oder anderen Werbemedien umfassen.

Ohne entsprechende Einwilligung erfolgt keine werbliche Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen.


18. Gäste, Persönlichkeitsrechte und Datenschutz

Der Auftraggeber informiert die beteiligten Personen, soweit erforderlich, über die fotografische Begleitung der Hochzeit.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, den Fotografen vorab über Personen zu informieren, die ausdrücklich nicht fotografiert werden möchten.

Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Auftragsabwicklung und gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.


19. Bildprodukte, Fotobücher und Prints

Fotobücher, Prints, Wandbilder und andere Fotoprodukte werden nach Freigabe oder Bestellung durch den Auftraggeber individuell angefertigt.

Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druckprodukt können technisch bedingt auftreten und stellen keinen Mangel dar, sofern sie sich im üblichen Rahmen bewegen.

Individuell angefertigte Produkte sind vom Widerruf ausgeschlossen, soweit sie nach Kundenspezifikation hergestellt wurden.


20. Reklamationen

Offensichtliche Mängel sind dem Fotografen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bilder oder Produkte in Textform mitzuteilen.

Bei berechtigten Mängeln hat der Fotograf zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Subjektive Abweichungen vom persönlichen Geschmack stellen keinen Mangel dar, sofern die Leistung dem vereinbarten Stil des Fotografen entspricht.


21. Haftung

Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für technische Ausfälle, Datenverlust, Ausfall von Speichermedien oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse haftet der Fotograf nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


22. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Das Widerrufsrecht kann bei Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert. Diese Voraussetzungen ergeben sich aus § 356 Abs. 4 BGB und werden auch von Verbraucher- und Händlerrechtsquellen so beschrieben. 

Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Auftraggeber, soweit gesetzlich erforderlich, zur Verfügung gestellt.


23. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Mai 2026